Zwangsvollstreckungsrecht in Hersbruck und in Neumarkt
In der Praxis ist es oftmals mit erheblichsten Schwierigkeiten verbunden, titulierte Ansprüche gegen den Schuldner durchzusetzen. In der Zwangsvollstreckung beraten und vertreten wir Gläubiger mit dem Ziel, durch die zügige Einleitung des Vollstreckungsverfahrens und die Wahl der geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen effektiv und effizient auf das Vermögen des Schuldners zugreifen und Ansprüche schnellstmöglich realisieren zu können. Gleichermaßen vertreten wir bei der Abwehr unberechtigter Vollstreckungsmaßnahmen oder zur Wahrung bestehenden Schuldnerschutzes die rechtlichen Interessen von Schuldnern. Schlagworte im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten im Zwangsvollsteckungsrecht sind:
- Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung)
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Immobiliarvollstreckung)
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, u. a.
- Kontopfändung
- Forderungspfändung
- Pfändung von Lebensversicherungen
- Pfändung von Arbeitseinkommen
- Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen
- Pfändung von Unterhaltsansprüchen
- Pfändung von Gesellschaftsanteilen
- Pfändung von Herausgabeansprüchen
- Pfändung von Sicherheitsleistungen
- vorläufiges Zahlungsverbot/Vorpfändung
- Arrest, einstweilige Verfügung
- eidesstattliche Versicherung, Verhaftungsauftrag
- Analyse von Vermögens- und Schuldnerverzeichnissen
- Sicherungsvollstreckung
- Aufgebotsverfahren
- Verteilungsverfahren
- Zwangshypothek und Bauhandwerkersicherungshypothek
- Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile
- Rechtsmittel zur Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, u. a.
- Erinnerung
- Sofortige Beschwerde
- Drittwiderspruchsklage
- Vollstreckungsabwehrklage
- Vollstreckungsschutzantrag, insbesondere im Wohnraummietrecht
- Durchsetzung und Abwehr von Pfändungsschutzbestimmungen, u. a.
- Berechnung von Pfändungsfreigrenzen
- unpfändbare Einkünfte und Einkommensbestandteile
- Hinterlegung und Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollstreckung
- Beratung bei der Abgabe von Drittschuldnererklärungen
- Teilungsversteigerung (Vollstreckung zum Zweck der Auseinandersetzung)