Wirtschafts- und Handelsrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Im Wirtschaftsrecht sowie im Handelsrecht als dem Sonderprivatrecht der Kaufleute sind wir insbesondere für Einzelkaufleute, Handelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften, Handelsvertreter und Vertragshändler tätig. Unsere beratende, außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung in wirtschafts- und handelsrechtlichen Angelegenheiten, die den Warenverkehr, verschiedenste Dienstleistungen und lizenzrechtliche Fragestellungen betreffen, umfasst u. a. folgende Bereiche:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Rahmenverträge
- Kaufvertragsrecht
- Dienstvertrags- und Werkvertragsrecht
- Leasingrecht
- Factoring
- Franchiseverträge
- Vertriebsverträge
- Finanzierungsverträge
- Kooperationsverträge
- Speditions- und Transportrecht
- Vertragshändlerrecht
- Produkthaftung
- Fragestellungen und Rechtsprobleme im Zusammenhang mit
- Prokura, Handlungsvollmacht und Scheinvollmacht
- Kaufmann
- Handelsfirma
- Handelskauf
- Handelsvertreterrecht, u. a.
- Entwurf und Überprüfung von Handelsvertreterverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen eines Handelsvertreters (u. a. Auskunft [sog. Buchauszug], Abrechnung und Zahlung von Provisionen)
- Beendigung oder Kündigung von Handelsvertreterverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen eines Handelsvertreters nach Beendigung des Handelsvertretervertrages
- Handelsregister und Rechtsscheinhaftung
- Rechnungslegung/Bilanzrecht
- Kommissionsgeschäft
- Frachtgeschäft
- Lagergeschäft