Wettbewerbsrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Zweck des Wettbewerbsrechts als Teil des gewerblichen Rechtsschutzes ist die Regulierung des Wettbewerbs und Gewährleistung des freien Leistungswettbewerbs. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucher und Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Im Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht sind wir außergerichtlich und gerichtlich u. a. in folgenden Bereichen tätig:
- Abmahnungen und Abwehr von Abmahnungen
- Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, u. a.
- Unterlassungsansprüche
- Verpflichtungsansprüche
- Auskunftsansprüche
- Schadensersatzansprüche
- Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Wettbewerbshandlungen, u. a.
- Einhaltung von Marktverhaltensregeln (Widerrufsbelehrung etc.)
- Unzumutbare Belästigungen (unerwünschte Telefonanrufe etc.)
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen (irreführende Werbung, Schleichwerbung, Werbegeschenke etc.)
- Überprüfung von Internetauftritten auf wettbewerbsrechtliche Verstöße
- Nebengebiete des Wettbewerbsrechts
- Vertretung im einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im Hauptsacheverfahren