Verwaltungsrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht normiert die Grundlagen für hoheitliches Handeln. Immer dann, wenn durch behördliches Tätigwerden in Rechte eingegriffen wird oder ein Anspruch auf behördliches Handeln besteht, vertreten wir - erforderlichenfalls gerichtlich - die Interessen von Bürgern und Privatunternehmen gegenüber Behörden. Einen Ausschnitt der von uns bearbeiteten Gebiete bilden u. a.
- Öffentliches Bau-, Bauordnungs- und Planungsrecht
- Beamtenrecht und Recht des öffentlichen Dienstes
- Disziplinarrecht
- Abgaben-, Beitrags- und Gebührenrecht
- Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht
- Immissionsschutzrecht
- Kommunalrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Schul-, Hochschul-, und Prüfungsrecht
- Straßen- und Wegerecht
- Umweltrecht
- Wasserrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht