Verkehrsrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Das (Straßen-)Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrszivilrecht (Regulierung eines Unfallschadens, Abwehr unberechtigter Ansprüche) das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und (Verkehrs-) Straftaten sowie das Recht der Fahrerlaubnis.
Bei Fragen rund um die Themen Kraftfahrzeug, Unfall und Verkehr stehen wir mit unserer Expertise außergerichtlich und gerichtlich u. a. in folgenden Bereichen zur Verfügung:
- Verkehrszivilrecht
- Kaufvertragsrecht (Abschluss und Anfechtung von Kaufverträgen, Abwehr und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei Sachmängeln, insbesondere Minderung, Rücktritt und Schadensersatz, Garantie)
- Leasingrecht
- Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, insbesondere im Zusammenhang mit Fahrzeugschäden (tatsächliche oder fiktive Reparaturkosten, Abrechnung auf Gutachtenbasis, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzugsausfall oder Mietwagenkosten, Auslagen) und bei Personenschäden (Schmerzens-geld, Gewinnausfall, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Haushaltsführungs-schaden, Arzt-, Attest- und Behandlungskosten)
- Abwicklung von Kaskoschäden (z.B. nach selbstverschuldetem Verkehrsunfall, Hagelschaden, Sturmschaden oder Fahrzeugdiebstahl, Wildschaden)
- Verteidigung in Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsunterschreitungen
- Rotlichtverstößen
- unerlaubter Nutzung des Mobiltelefons
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
- Verstößen gegen die Helmpflicht
- fehlerhafter Ladungssicherung
- Lenkzeitverstößen
- Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, insbesondere
- Trunkenheit im Verkehr (Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss)
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrlässige Körperverletzung/fahrlässige Tötung
- Nötigung
- Vertretung in Verwaltungsverfahren vor der Führerscheinbehörde sowie vor Gericht (z.B. Androhung und/oder Entzug der Fahrerlaubnis wegen behaupteter Fahreignungsmängel, MPU-Gutachten, Punkteabbau im Verkehrszentralregister)