Reiserecht in Hersbruck und in Neumarkt
Im Reiserecht sind wir außergerichtlich und gerichtlich sowohl für Reisende als auch für Reiseveranstalter tätig. Unsere Interessenvertretung bei Leistungsstörungen und Problemen, die bereits vor Reiseantritt, während des Reiseverlaufs und auch nach der Reiserückkehr auftreten können, umfasst u. a. die folgenden Bereiche:
- Reisevertragsrecht, insbesondere
- Individualreise
- Spezialreise (u. a. Städtereise, Studienreise, Roulettereise, Sprachreise, Schulreise, Kreuzfahrt)
- Pauschalreise
- Reisemangel
- Frankfurter Tabelle
- Reisepreisminderung
- Kündigung wegen höherer Gewalt
- Kündigung wegen eines Reisemangels
- Rücktritt vor Reisebeginn
- Schadensersatz
- Entschädigung
- Gepäckverspätung und -verlust
- Allgemeine Geschäfts-, Reise-, und Vertragsbedingungen (Stornierungspauschalen, Umbuchungspauschalen, Verkürzung von Verjährungsfristen, Abtretungsverbote, Erhöhung des Reisepreises, etc.)
- Reiseähnliche Verträge, insbesondere
- Gastschulaufenthalt
- Ferienhaus- und/oder Ferienwohnungsvertrag
- Versicherungen im Zusammenhang mit der Reise (Reiserücktrittsversicherung etc.)
- Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters, insbesondere
- Erkrankungen und Unfälle
- Obhuts- und Fürsorgepflichten
- Auswahl- und Überwachungspflichten (Sicherheitsmängel, örtliche Sicherheitsvorschriften etc.)
- Fluggastrechte, insbesondere
- Flugverspätung
- Flugausfall
- Reisegepäck
- Fahrgastrechte, insbesondere
- Bahnreisen
- Busreisen