Ordnungswidrigkeitenrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Unsere Interessenvertretung im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Strafrecht erstreckt sich vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zum Rechtsmittelverfahren und den Bereich der Strafvollstreckung. Unsere Tätigkeiten gegenüber Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) und vor Gericht umfassen neben der Verteidigung den Opferschutz u. a. in den folgenden Bereichen:
- Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht bei
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsunterschreitungen
- Rotlichtverstößen
- unerlaubter Nutzung des Mobiltelefons
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
- Verstößen gegen die Helmpflicht
- fehlerhafter Ladungssicherung
- Lenkzeitverstößen
- Allgemeines Strafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrugsstrafrecht
- Computer- und Internetstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Körperverletzungsdelikte
- Opferschutz
- Adhäsionsverfahren
- Nebenklage
- Privatklage
- Sexualstrafrecht
- Straf- und Maßregelvollzug
- Verkehrsstrafrecht, u. a.
- Trunkenheit im Verkehr (Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss)
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrlässige Körperverletzung/fahrlässige Tötung
- Nötigung
- Vermögensdelikte