Nachbarrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Im stark richterrechtlich geprägten Nachbarrecht sind wir sowohl im privaten als auch im öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz tätig. Unsere Vertretung sowohl bei der Durchsetzung als auch der Abwehr nachbarrechtlicher Ansprüche umfasst neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung auch die Tätigkeit im teilweise obligatorischen Schlichtungsverfahren u. a. in folgenden Bereichen:
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grenzabständen von Pflanzen (Entfernungs- oder Rückschnittsanspruch von Bäumen, Hecken und Sträuchern)
- Grenzstreitigkeiten (Grenzabmarkung, Grenzverwirrung, gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen, Grenzbaum)
- Notwegerecht
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit erfolgtem Überbau (entschuldigter und nicht entschuldigter Überbau, Duldungspflicht, Überbaurente, Abkauf)
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Überhang (eindringende Wurzeln, herüberragende Zweige) und Überfall (Früchte von Bäumen und Sträuchern)
- Durchsetzung von Abwehransprüchen im Falle der Zuführung unwägbarer Stoffe (Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch und Lärm, Erschütterungen), bei Gefahr drohenden Anlagen, drohendem Gebäudeeinsturz und Vertiefung
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Beseitigungsansprüchen, vorbeugenden Ansprüchen, Aufopferungsansprüchen
- Geltendmachung öffentlich - rechtlicher Nachbarschutzansprüche (Genehmigungsabwehranspruch, Anspruch auf behördliches Einschreiten), insbesondere aus baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften