Maklerrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Maklerkunden/Auftraggeber
Unsere außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung sowohl für Makler als auch für Maklerkunden umfasst u. a. folgende Bereiche:
- Makler
- Gestaltung von Maklerverträgen
- Geltendmachung und Durchsetzung des Provisionsanspruches für die Maklertätigkeit (Vermittlungstätigkeit, Nachweistätigkeit) aus dem Maklervertrag (Maklerdienstvertrag/Alleinauftrag, Maklerwerkvertrag, Gemeinschaftsgeschäft, Zubringergeschäft, Untermaklervertrag) und dem Wohnraumvermittlungsgesetz
- Geltendmachung und Durchsetzung von Provisionsversprechen (Provisionsanspruch ohne Maklervertrag)
- Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Auftraggebers
- Geltendmachung und Durchsetzung von Aufwendungsersatzansprüchen
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Maklers (Beratungspflichten, Aufklärungspflichten, Unterlassungspflichten)
Maklerkunden/Auftraggeber
- Überprüfung von Maklerverträgen (Klauselkontrolle, z. B. Aufwendungsersatzklauseln, pauschalisierter Schadensersatz, Übererlösklauseln, Vertragsstrafen, Widerrufsklauseln)
- Abwehr des Provisionsanspruches (Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Hauptvertrages, echte und unechte Verflechtung, Verwirkung wegen Doppeltätigkeit oder schwerwiegender Treuepflichtverletzung)
- Abwehr von Aufwendungsersatzansprüchen (fehlende oder unwirksame Vereinbarung)
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Maklers (Beratungspflichten, Aufklärungspflichten, Unterlassungspflichten)
- Geltendmachung und Durchsetzung des Rückforderungsanspruches wegen rechtsgrundlos geleisteter Maklerprovision