Wirtschafts- und Handelsrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Im Handelsrecht als dem Sonderprivatrecht der Kaufleute und im Wirtschaftsrecht sind wir insbesondere für Einzelkaufleute, Handelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften, Handelsvertreter und Vertragshändler tätig. Unsere beratende, außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung in handels- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, die den Warenverkehr, verschiedenste Dienstleistungen und lizenzrechtliche Fragestellungen betreffen, umfasst u. a. folgende Bereiche:
- Fragestellungen und Rechtsprobleme im Zusammenhang mit
- Prokura, Handlungsvollmacht und Scheinvollmacht
- Kaufmann
- Handelsfirma
- Handelskauf
- Handelsvertreterrecht, u. a.
- Entwurf und Überprüfung von Handelsvertreterverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen eines Handelsvertreters (u. a. Auskunft [sog. Buchauszug], Abrechnung und Zahlung von Provisionen)
- Beendigung oder Kündigung von Handelsvertreterverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen eines Handelsvertreters nach Beendigung des Handelsvertretervertrages
- Handelsregister und Rechtsscheinhaftung
- Rechnungslegung/Bilanzrecht
- Kommissionsgeschäft
- Frachtgeschäft
- Lagergeschäft
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Rahmenverträge
- Kaufvertragsrecht
- Dienstvertrags- und Werkvertragsrecht
- Leasingrecht
- Factoring
- Speditions- und Transportrecht
- Vertragshändlerrecht
- Finanzierungsverträge
- Franchiseverträge
- Kooperationsverträge
- Vertriebsverträge
- Produkthaftung