Gesellschaftsrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Im Gesellschaftsrecht sind wir von der Gründungsphase bis hin zur Beendigung beratend und begleitend tätig. Gleichermaßen übernehmen wir im Falle gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.:
- Rechtsformenwahl bei der Gesellschaftsgründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Aktiengesellschaft (AG)
SE (europäische AG)
Genossenschaft (e.G.)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GdbR, GbR)
Einzelunternehmer
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Partnerschaftsgesellschaft
GmbH & Co. KG
Stille Gesellschaft - Haftungsfragen in der Gründungsphase
- Überprüfung, Gestaltung, Ausarbeitung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
- Erstellung, Überprüfung und Änderung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
- Erstellung, Überprüfung und Änderungen von Geschäftsordnungen
- Vorbereitung und beratende Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Fragen der Organhaftung
- Gesellschafterwechsel, u. a.
Eintritt von Gesellschaftern
Austritt von Gesellschaftern
Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Verkauf von Gesellschaftsanteilen
Kündigung
- Veräußerung und Kauf von Unternehmen als Asset- oder Share-Deal
- Kapitalmaßnahmen, u. a.
Kapitalerhöhung
Kapitalherabsetzung
Gesellschafterdarlehn
- Unternehmensnachfolgeregelungen
- Umwandlung von Gesellschaften
- Liquidation und Auseinandersetzung
- Streitiges Gesellschaftsrecht (Rechtsschutz der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft, Rechtsschutz der Gesellschaft und/oder der Gesellschafter gegenüber Aufsichts- und Vertretungsorganen, Ansprüche der Gesellschafter untereinander), insbesondere
Anfechtung von Beschlüssen
Einziehung von Gesellschaftsanteilen
Ausschluss eines Gesellschafters
Abfindung
Vorläufiger Rechtsschutz – einstweilige Verfügungen