Familienrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Im Familienrecht sind wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Unsere Kompetenz umfasst u. a. die folgenden Gebiete:
- Gestaltung von Verträgen (Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung)
- Heirat, Trennung, Scheidung
- Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft
- Unterhaltsrecht (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Eltern- und Verwandtenunterhalt)
- Überprüfung und Abänderung einer bestehenden Unterhaltsvereinbarung, Unterhaltsregelung oder eines Unterhaltstitels
- Umgangsrecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsregelung, Gesundheitssorge, Sorgerecht, Vermögenssorge)
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung, Hausrat, Ehewohnung
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz