Arzthaftungsrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Im Zusammenhang mit der schulhaften Verletzung ärztlicher Pflichten vertreten wir die rechtlichen Interessen geschädigter Patientinnen und Patienten. Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Geltendmachung arzthaftungsrechtlicher Ansprüche gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen, die Vertretung im Schlichtungsverfahren vor den (Landes)Ärztekammern, gleichermaßen erforderlichenfalls die Interessenwahrnehmung vor Gericht. Anlässe unserer Mandatierung sind u.a.:
- Aufklärungsfehler
- Behandlungsverlauf
- Behandlungsalternativen
- Risiken
- Behandlungsfehler (Arztfehler, Kunstfehler)
- Befunderhebung
- Diagnose
- Indikation
- Nachbehandlung
- Pflege
- Therapie
- Überwachung
- Dokumentationsfehler (Kranken- und Pflegeunterlagen)
- Medikationsfehler
- Organisationsmängel
- Krankenhaushygiene
- Schönheitsoperationen / kosmetische Eingriffe
- Anwendung von Außenseiter- und Neulandmethoden
- Verletzung der Auskunftspflicht
- Einsichtsrecht in Krankenunterlagen/Patientenakte
- Mitteilung von Zufallsfunden
- Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen, u. a.
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Erwerbsschaden
- Arztstrafrecht