Baurecht in Hersbruck und in Neumarkt
- Vorbereitung, Entwurf und Überprüfung von Bauwerkverträgen nach VOB und BGB, Generalübernehmer-, Bauträger- und Subunternehmerverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Rechtsberatende Begleitung von Bauvorhaben sowohl beim BGB-Werkvertrag als auch VOB/B, VOB/A und VOB/C
- Teilnahme an Baubesprechungen und Bauabnahmen
- Durchsetzung und Abwehr von
- Werklohnansprüchen
- Gewährleistungsansprüchen
- Schadensersatzansprüchen
- Nachträgen
- Vertragsstrafen
- Ansprüchen aus Bürgschaften, Sicherungshypotheken und anderen Sicherheiten
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Abnahme und Übergabe
- Probleme im Zusammenhang mit finanziellen Ansprüchen, u.a.
- Einheits- oder Pauschalpreise
- Voraus- und Abschlagszahlungen
- Abrechnung von vorzeitig beendeten Bauvorhaben
- Schlussrechnung
- Geltendmachung, Durchsetzung, Sicherung und Abwehr von Ansprüchen durch u. a.
- Außergerichtliche Tätigkeit und Verhandlung
- Außergerichtliche Beweissicherung
- Selbständiges gerichtliches Beweisverfahren
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Klageverfahren
- Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren, Mediation
- Öffentliches Baurecht, u. a.
- Baugenehmigungen
- Beseitigungs- und Abbruchverfügungen
- Nutzung und Nutzungsänderungen
- Denkmalschutz
- Immissionsschutz