Arbeitnehmer und Auszubildende in Hersbruck und in Neumarkt
- Gerichtliche Interessenwahrnehmung, u. a.:
- Kündigungsschutzklage (nach außerordentlicher, fristloser Kündigung, ordentlicher betriebsbedingter Kündigung, ordentlicher personenbedingter – krankheitsbedingter – Kündigung, ordentlicher verhaltensbedingter Kündigung, Kündigung innerhalb der Probezeit, Kündigung durch Insolvenzverwalter, sonstigen Kündigungen)
- Änderungsschutzklage (nach außerordentlicher, fristloser Änderungskündigung, ordentlicher Änderungskündigung)
- Entfristungsklage (bei befristetem Arbeitsverhältnis)
- Statusklage (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft)
- Klage auf (Weiter)Beschäftigung
- Klagen zur Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen und –rechten, u.a.
- Abfindung
- Erteilung und Berichtigung des Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis, Endzeugnis)
- Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- Urlaubsgewährung
- Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Mobbing
- Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt, Bonus, Provision, Tantieme, Überstunden, variable Vergütung, Zulagen)
- Finanzielle Ansprüche (Gratifikation, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Anwesenheitsprämie, Jubiläumsprämie)
- Dienstwagen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Betriebliche Altersversorgung
- Teilzeitarbeit (Verringerung der Arbeitszeit, Erhöhung der Arbeitszeit)
- Ansprüche aus Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Interessenausgleich, Sozialplan
- Verwaltungsgerichtliche Verfahren ( nach Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung Schwerbehinderter oder Gleichgestellter nach dem SGB IX)
- Sozialgerichtliche Verfahren (u. a. nach Verhängung einer Sperrzeit)
- Außergerichtliche Beratung und Interessenvertretung, u. a.:
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen (u. a. Klauselkontrolle)
- Erstellung , Verhandlung, Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Verhandlung von Abfindungen
- Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
- Pflegezeit
- Vertretung vor Behörden und Sozialversicherungsträgern, u.a.:
- Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt bei beabsichtigter Kündigung Schwerbehinderter oder Gleichgestellter nach dem SGB IX
- Beteiligungsverfahren bei besonderem Kündigungsschutz (u. a.. Schwangere)
- Widerspruchsverfahren nach erteilter Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung bei besonderem Kündigungsschutz (u. a. Schwerbehinderte, Gleichgestellte)
- Verfahren mit der Bundesagentur für Arbeit (u. a. Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Insolvenzgeld)