Allgemeines Zivilrecht in Hersbruck und in Neumarkt
Das allgemeine Zivil- und Vertragsrecht betrifft gleichermaßen die rechtlichen Belange von Privatpersonen und Unternehmern. Es befasst sich unter anderem mit grundsätzlichen Fragen zum Abschluss und der Beendigung von Verträgen, mit Gewährleistungs- und Haftungsfragen sowie Ansprüchen bei Leistungsstörungen. Unsere außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr zivil- und vertragsrechtlicher Ansprüche aus u. a. den folgenden Bereichen:
- Kaufvertragsrecht (u. a. Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf, Vorkauf)
- Werkvertragsrecht
- Dienstvertragsrecht
- Schadensersatzrecht
- Schenkungsrecht
- Darlehnsvertragsrecht (u. a. Gelddarlehn, Sachdarlehn, Ratenlieferungsverträge, Finanzierungshilfen)
- Tausch
- Leihe
- Auftrags- und Geschäftsbesorgungsvertragsrecht
- Bürgschaftsrecht
- Bereicherungsrecht
- Recht der unerlaubten Handlung
- Besitz- und Eigentumsrecht (u. a. Erwerb, Verlust, Übertragung, Fund)
- Immobilien- und Grundstücksrecht
- Pfandrecht
- Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen